Wir begleiten Sie zu Terminen
(diese Leistung kann von der Pflegekasse erstattet werden)
Wir gehen für Sie
(diese Leistung kann von der Pflegekasse erstattet werden)
(diese Leistung wird von der Pflegekasse nicht erstattet)
Fest vereinbarte Termine werden in Rechnung gestellt, wenn sie nicht mind. 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie beim Finanzamt einreichen können.